„Vergeltung und Abschreckung“

In Myanmar wurden Todesurteile vollstreckt

Under the rule of the State Administration Council, Myanmar administered the death penalty for the first time in 46 years. Several countries have this punishment in their penal codes, hereby ignoring modern developments of international law, which by itself does not forbid it but categorize it a disregard of human rights. This „show of force“ is motivated  by „retribution and deterrence“, these two aspects being long-term arguments for the death penalty. The consequences of that new fact will be dire: internationally, a further isolation of the country is to be come. Nationally, new rounds of violence throughout the country are likely to occur.

Die Menschenrechtserklärung von 1948 ist juristisch nicht bindend für Staaten, die sie unterzeichnet haben, darunter Myanmar. 

Nach dem Ersten Weltkrieg begann die supranationale Entwicklung eines  „Völkerrechts“, das heute als “Internationales Recht” bezeichnet wird.

In Folge der Gründung des Völkerbundes (1920), nach der Gründung der Vereinten Nationen (1945), dem Nürnberger Militärtribunal (1945/46) und der Erklärung der Menschenrechte formte sich in den darauf folgenden Jahrzehnten der Standard dieses Rechts. Dieses verbietet die Todesstrafe nicht, doch wird es hier als Verletzung der Menschenrechte per se eingeordnet.

Nationen steht es frei, die Ideale der Menschenrechtserklärung in ihre Gesetzgebungen einfließen zu lassen. Auch gibt es keine Verpflichtung, dem Hochkommissariat für Menschenrechte einen Sitz im Land zu gewähren, was beispielsweise Myanmar auch zu keinem Zeitpunkt tat.

Unabhängig von dieser Politik, sind Image und Prestige der Vereinten Nationen bei der Bevölkerung post-coup Myanmars an aktuell an einem historischen Tiefpunkt angelangt.

„Aufholjagd“ nach der Öffnung

 In den Jahren der Öffnung 2010-2020 hatte Myanmar punktuell versucht, sich dem Standard internationalen Rechts anzupassen. Das galt unter anderem im Bereich des Vertragsrechts. Hier lag das Interesse darin, nach jahrzehntelanger Isolation rechtliche Standards aufzuholen. Durchaus mit Blick auf die neuen Möglichkeiten des Foreign Investment, unterstützte der Westen diese „Aufholjagd”.

Unangetastet: das Strafrecht

Innenpolitisch wurde der Korruption seit 2013 und 2018 gesetzgeberisch begegnet. Unangetastet blieb das burmesische Strafrecht, das in 23 Fällen die Todesstrafe vorsieht.

 Mit der Erklärung des Ausnahmezustandes am 1. Februar 2021 übernahm der State Administration Council (SAC), bestehend aus Militärs und zivilen Mitgliedern, sämtliche Regierungsgewalt bzw. deren Kontrolle.

 Wie am 25.7.2022 national und international berichtet wurde, ließ der SAC am Wochenende des 23. Juli 2022 an vier Gefangenen, darunter zwei prominenten Demokratieverfechtern, die Todesstrafe vollstrecken. Dies war am 3.6.2022 angekündigt worden. Die Gefangenen wurden im Insein-Gefängnis in Yangon erhängt.

Die Karte von amnesty international (2021) gilt nun nicht mehr. Myanmar ist nun ein Land, in dem die Todesstrafe praktiziert wird.

Seit 46 Jahren wurde diese Strafe in Burma/Myanmar zwar immer wieder ausgesprochen, jedoch nicht vollstreckt, auch nicht unter General Than Shwe, dessen protegée der Vorsitzende des SAC, Min Aung Hlaing, ist.

Der studentische Aktivist Salai Tin Maung Oo aus dem Chin-Staat war der letzte Gefängnisinsasse, der in Yangon im Jahr 1976 unter General Ne Win hingerichtet worden war.

Nun wurde ein Exempel an den Verurteilten statuieren lassen.

Aktueller Hintergrund

Das Militär ist bisher machtlos, den Widerstand gegen den Coup d’État zu brechen, die People’s Defense Forces (PDFs) wiederum sind bei weitem nicht in der Lage, den Tatmadaw (das burmesische Militär) zu besiegen. So ist das derzeitige Myanmar ein Land, das vielerorts von sozio-ökonomischen Extremsituationen und von Gewalt und Gegengewalt geprägt ist. Die humanitären Situation erscheint in vielen Gebieten aussichtslos, in absehbarer Zeit wird es keine Linderung geben.

Vor diesem Hintergrund wurden die Urteile gefällt und vollstreckt.

Begründungen der Todesstrafe

Für die Anwendung dieser „in ihrer eigentlichen Natur unmoralischen“ Strafe werden stets zwei Gründe angeführt: Vergeltung und Abschreckung.

Genau so begründete es jetzt das burmesische Militär: Die Angriffe auf den Circular Train im November 2021 in Yangon sollten vergolten werden (Anklage gegen Ko Phyo Zeya Thaw), zu Unruhen anstiftende social media-posts (Anklage gegen Kyaw Min Yu alias Ko Jimmy) und der Mord an einer Frau, die als Militärspitzelin galt (Anklagen gegen Ko Hla Myo Aund und Ko Aung Thura Zaw) sollten “gesühnt” werden. Zwei der Anklagen liefen unter dem “Counter-Terrorism-Law”. Die Prozesse fanden im Januar und April vor einem Militärtribunal im Insein-Gefängnis statt.

Haupteingang des Insein-Gefängnisses. foto: Myanmar Now

Neben der Vergeltung der Taten sollen die Hinrichtungen Furcht einflößen und potenzielle Täter:innen von künftigem Tun abschrecken.

Das Argument der Vergeltung gilt als „archaisch“ und „undifferenziert“, es spiegelt sich im sogenannten Talionsprinzip – Auge um Auge, Zahn um Zahn – wider. Das ius talionis ist das Recht der  Vergeltungsstrafe. Es findet sich bereits im babylonischen Recht.

Bewertung der Wirksamkeit von “Abschreckung”

Ob die Todesstrafe tatsächlich von gewalttätigem Handeln abschreckt, wird unterschiedlich bewertet.

Während die Vereinten Nationen (2017) es als erwiesen betrachten, dass das Argument der Abschreckung nicht gilt, vertrat Antonin Scalia, Richter am U.S. Supreme Court (1986 – 2016) deren Abschreckungscharakter (Glossip vs. Gross 576 U.S. 863; 2015).

In der Rechts- und Staatsphilosophie ist es ein seit Jahrhunderten disputiertes Thema, ob der Staat das Recht besitzt, einem Menschen qua lege das Leben zu nehmen.

Gerade eine Strafe, deren Hauptkennzeichen es ist, irreversibel zu sein, wird auch im 21. Jahrhundert oft in Judikaturen durchgesetzt, die von dem mühsam errungenen internationalen Standard des „rule of law“ abweichen. Vielmehr folgen sie  spezifischen nationalen Situationen, wie besonders die Beispiele der Länder Volksrepublik China, Iran, Ägypten und Saudi-Arabiens zeigen.

Auch in den USA, einem Land, das sich selbst als Vorzeigedemokratie wahrnimmt, gilt seit 1976 in vielen Bundesstaaten wieder die Todesstrafe.  Aktuell gilt zwar ein Moratorium, das heißt, die Todesstrafe darf nicht vollstreckt werden. Doch wurden in der Ära Donald Trump so viele Menschen hingerichtet wie nie zuvor in der Geschichte der USA.

Bezüglich Myanmars wird vermutet, dass kein Moratorium, wie es von den Vereinten Nationen und auch der deutschen Außenpolitik gefordert wird, sondern weitere Vollstreckungen folgen werden.  

Internationale Proteste und Thailands Rekation

Der Sprecher des SAC ging auf internationale Reaktionen und Proteste nicht ein. Diese wurden mit dem Hinweis auf „Nicht-Einmischung in interne Angelegenheit“ übergangen. Falls es ein Ziel des SAC war, durch die Hinrichtungen auch die politische Nähe zu Thailand zu festigen, wurde dieses verfehlt. Dort herrscht Distanz zu den Geschehnissen. Der Sprecher des thailändischen Außenministeriums, wie der Irrawaddy berichtete, „bedauert den Verlust von vier Menschenleben“; dieser Umstand “verschlimmere Myanmars quälende Probleme”.

  Thailand, das seit 2014 von einer Militärregierung unter General Prachut Chan o-cha regiert wird, vollstreckte die Todesstrafe zuletzt im Jahr 2018.

Empörung der Welt

Erneut erntet Myanmar die negative Aufmerksamkeit der Welt, erneut werden Kritik, Empörung und Unverständnis für ein Land hervorgerufen, dessen Bevölkerung des Gegenteils bedarf. Myanmar bewegt sich weiter in Richtung internationale Isolation. Für den mit Blick auf Myanmar ohnehin gespaltenen Regionalverbund Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) wächst die diplomatische Herausforderung weiterhin.

Im Land selbst herrscht Wut und Trauer, das Ausmaß des organisierten Widerstandes durch den Vollzug einer Strafe, die genau davon abschrecken soll, nimmt weiter zu.

In Myanmar wurde mit der Vollstreckung der Todesstrafe an vier Menschen die Menschenrechtserklärung ein weiteres Mal ad absurdum gefüht.

Sources

Robert M. Bohm et al. Eds. 2017. Routledge Handbook of Capital Punishment, u.a. New York

Myanmar Now. 25.7.2022 “Myanmar junta executes four political prisoners”

Reuters. 2.7.2021. „U.S. Attorney General Imposes Moratorium on Federal Executions“

Vereinte Nationen/Hochkommissariat für Menschenrechte/OHCR. 2015. Moving Away from the Death Penalty. New York

Benjamin S. Yost. 2019. Against Capital Punishment. Oxford Scholarship online

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